Häufig gestellte Fragen zum Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus
Naturschutzgroßprojekte stoßen auf großes Interesse und bieten vielfältigen Gesprächsstoff – über Chancen ebenso wie über mögliche Auswirkungen. Die ökologische Bedeutung solcher Projekte ist weithin anerkannt, doch verständlicherweise gibt es viele Fragen dazu, welche konkreten Veränderungen sie mit sich bringen und was sie für die Region bedeuten.
Zugänglichkeit
Wird die Region für Besuchende zugänglich bleiben?
Ja. Das Projekt legt großen Wert auf eine naturverträgliche Besucherlenkung. Ziel ist es, Erholung und Naturerlebnis zu ermöglichen und zugleich empfindliche Lebensräume zu schützen.
Darf ich den Wald weiterhin betreten, wenn er unter Naturschutz steht?
Ja, selbstverständlich. Das freie Betretungsrecht bleibt bestehen. Das Projekt sieht keine generellen Einschränkungen für Waldbesucherinnen und -besucher vor.
Gleichzeitig sollen Rückzugsräume für besonders störungsempfindliche Arten geschaffen werden – zum Beispiel durch ruhige Zonen abseits der Hauptwege oder gezielte Besucherlenkung. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, können einzelne Bereiche vorübergehend durch das zuständige Forstamt gesperrt werden.
Darf ich weiterhin Pilze sammeln?
Ja, das bleibt für den Eigenbedarf erlaubt. Es sind seitens des Projekts zunächst keine Einschränkungen für das Sammeln von Pilzen vorgesehen.
Natur & Ökologie
Welchen ökologischen Mehrwert haben Naturwälder?
Naturwälder sind besonders wertvoll, weil ohne forstliche Nutzung vielfältige Lebensräume mit alten Bäumen, stehendem und liegendem Totholz, Höhlen und Strukturen entstehen, die in bewirtschafteten Wäldern selten sind.
Sie bieten:
- Lebensraum für mehr Vogelarten, Fledermäuse, Käfer und Pilze,
- ungestörte Rückzugsorte für seltene Arten wie denSchwarzstorch,
- einen lockeren, wasserspeichernden Waldboden,
- natürliche Regeneration ohne teure Pflanzungen,
- eine hohe Kohlenstoffspeicherung und
- wertvolle Erkenntnisse für die Forstwirtschaft.
Man kann Naturwälder als „Freilandlabor“ betrachten: Sie zeigen, wie stabile, klimaangepasste Wälder der Zukunft aussehen können.
Was ist in einem Naturwald erlaubt?
Grundsätzlich alles, was die Natur nicht schädigt oder nachhaltig stört. Natur erleben ist ausdrücklich Teil des Projekts. Besucherinnen und Besucher sind willkommen – solange sie sich rücksichtsvoll verhalten und die Wege nutzen.
Nutzung & Management
Wie wirkt sich das Naturschutzgroßprojekt auf die Jagd aus?
Die gesetzlichen Regelungen des Bundesjagdgesetzes bleiben bestehen. Das Projekt gibt keine festen Zielvorgaben für die Jagd vor.
Fragen zum zukünftigen Wildtiermanagement werden gemeinsam mit den Jagdverbänden, Forstbetrieben und weiteren Akteuren im Arbeitskreis Wildtiermanagement besprochen. Dort können alle Beteiligten ihre Vorstellungen und Erwartungen einbringen. Auch die Erstellung eines jagdlichen Gutachtens ist möglich.
Wie werden die Interessen der Beteiligten berücksichtigt?
Im Projekt arbeiten alle relevanten Nutzergruppen aktiv mit. Dazu werden thematische Arbeitskreise eingerichtet, in denen Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Forst, Naturschutz, Tourismus und Jagd gemeinsame Lösungen erarbeiten. Alle Ergebnisse fließen in den Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) ein – das zentrale Produkt der Planungsphase.
Welche Themen werden in den Arbeitskreisen behandelt?
Die drei Schwerpunkte sind:
- Waldnaturschutz
- Wildtiermanagement
- Waldbesuchende
Die Ergebnisse werden dokumentiert und regelmäßig in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt, die ein- bis zweimal jährlich tagt und einen breiten Kreis regionaler Akteure einbindet.
Wirkung & Kontrolle
Wird das Projekt auf seine Wirksamkeit überprüft?
Ja. Eine Erfolgskontrolle ist fester Bestandteil jedes Naturschutzgroßprojekts. Auch nach Abschluss der Förderung wird geprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. So stellen wir die Wirksamkeit und Transparenz der eingesetzten öffentlichen Mittel sicher. Detaillierte Informationen sind hier zu finden.
Finanzen & Eigentum
Haben Kommunen dadurch geringere Einnahmen?
Nein – im Gegenteil: Das Projekt kann für die beteiligten Kommunen auch finanziell vorteilhaft sein.
Für Waldflächen, die sich heute oder künftig aufgrund des Klimawandels nicht mehr rentabel bewirtschaften lassen, bietet das Projekt Ausgleichszahlungen für den dauerhaften Verzicht auf forstliche Nutzung an. Diese Flächen werden zu Naturwäldern, die sich ohne Eingriffe entwickeln dürfen.
Darüber hinaus können auch Flächen mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung berücksichtigt werden, selbst wenn dort derzeit noch ein Holzeinschlag wirtschaftlich wäre. Für den Nutzungsverzicht erhalten die Kommunen Ausgleichszahlungen, die sich nach einem Gutachten richten und sich an aktuellen Verkehrswerten orientieren– ein attraktives und langfristig sicheres Angebot.
Gerade im Zuge des Klimawandels ist die Holzwirtschaft zunehmend mit Unsicherheiten behaftet: Dürrejahre, Borkenkäferbefall und abnehmendes Baumwachstum haben vielerorts zu Ertragsausfällen und Waldschäden geführt (vgl. Waldzustandsbericht Hessen und Deutschland). Das Naturschutzgroßprojekt bietet hier eine sichere Einnahmequelle und deutlich höhere Planungssicherheit.
Damit ist das Projekt nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein wirtschaftlicher Gewinn für die teilnehmenden Städte und Gemeinden.
Wie profitiert die Region finanziell?
Das Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus ist auch eine wirtschaftliche Chance.
Die Fördermittel fließen direkt in die Haushalte der beteiligten Kommunen – etwa für:
- Entschädigungen bei der Überführung von Wirtschaftswald in Naturwald,
- die Renaturierung von Quellen und Bächen,
- die Verbesserung der Besucherinfrastruktur,
- kleinflächige Naturschutzmaßnahmen wie Habitatbäume.
Der geplante Förderumfang liegt im mehrstelligen Millionenbereich und stärkt sowohl den Natur- als auch den Erlebniswert der Region.
Wer ist Eigentümer der Flächen?
Die Kommunen bleiben Eigentümer der Flächen.
Im Rahmen des Projekts kann der dauerhafte Nutzungsverzicht bestimmter Flächen über Ausgleichszahlungen gewährleistet werden – die Flächen bleiben aber Eigentum der Kommune. Im Grundbuch wird eine Dienstbarkeit eingetragen: An erster Stelle würde die Bundesrepublik Deutschland stehen, an zweiter das Land Hessen und an dritter Stelle der Projektträger (ZGF).
Die Jagdpacht bleibt bei der Stadt, ebenso wie die Verantwortung für die Verkehrssicherung.
Wie funktioniert das mit den Nutzungsverzicht?
Die Eigentümer erhalten eine einmalige Ausgleichszahlung für die dauerhafte Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung (Prozessschutz). Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen sind die Entschädigungsrichtlinien. die Waldrichtlinie (Wald-RL) des Bundes in der jeweils gültigen Fassung und die darin vorgegebenen Zinssätze.
Basis für die konkrete Leistung von Ausgleichzahlungen im Rahmen des Projekts II sollen einzelfallbezogene Gutachten sein. Ausgleichszahlungen für Prozessschutzflächen bzw. nutzungsfreie Zonen im Wirtschaftswald dürfen den Verkehrswert der Fläche nicht übersteigen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden zur Anwendung der Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ vom 19.12.2014.
Wer ist Projektträger und entstehen langfristige Verwaltungskosten?
Projektträger ist die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF).
Eine eigene Verwaltung wird derzeit nicht aufgebaut. Nach Abschluss der zehnjährigen Umsetzungsphase (voraussichtlich ab 2027) endet die öffentliche Förderung durch Bund und Land. Dauerhafte Folgekosten für die Kommunen entstehen dadurch nicht. Die Maßnahmen werden jedoch auch nach Ende der Förderperiode weitergeführt, ebenso die Evaluierung.